Die Fahrzeugnutzung ist dem Mieter/Fahrer in folgende Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Absprache gestattet:
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Lichtenstein, Schweiz, Österreich, Dänemark und Italien.
Haustiere dürfen nach Rücksprache mit der Vermietstation nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungs-vorrichtungen mitgenommen werden. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/ oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind.
7. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadenfall oder Panne
Bei einem Schadenfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nach Absicherung vor Ort und Leistung der Ersten Hilfe, alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass
a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne
Beteiligung Dritter
b) zur Weiterleitung an Meister Autovermietung die Namen und Anschriften von
Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert und eine Skizze angefertigt wird
c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.
Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.
Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges -soweit vorhanden- Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen.
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich und persönlich in der Station des Vermieters zu melden. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -papiere in dieser Station abzugeben. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet Meister Autovermietung und deren Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalles und zur Feststellung der Haftungslage zwischen Meister Autovermietung und Mieter/Fahrer erforderlich ist.
Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Vermieter zu treffende Maßnahmen abzustimmen.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und Zubehör).
Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter -soweit angefallen- für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere für Meister Autovermietung entstehende Kosten und Mietausfall. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte -einschließlich der in Ziff. 6 bezeichneten weiteren Fahrer- haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für sein eigenes Verhalten.
Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet gegenüber Meister Autovermietung für entstehende Gebühren und Kosten. Meister Autovermietung ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.
9. Haftungsreduzierung
Der Mieter kann -vorbehaltlich Ziff. 10- seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust nach Ziff. 8 gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine bestimmte Selbstbeteiligung reduzieren. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.
10. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung
Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 9 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.
11. Rückgabe des Fahrzeuges
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Meister Autovermietung berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der Nichtbeachtung behält sich Meister Autovermietung vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.
Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, ist der Vermieter berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Der Mieter kann als Folge von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.
12. Rechts- und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute im Sinne des Handelsrechts ist Essen.